■ Das Buch einer US-Amerikanerin über Täter und Opfer in kommunistischen Diktaturen sorgt in Deutschland für heftigen Streit. Am Wochenende stellte Tina Rosenberg ihre Thesen in Berlin vor. Mit ihr sprachen An
■ Der Vorwurf der Strafvereitelung ist schwer zu halten: Indizien weisen darauf hin, daß die damalige Bundesregierung über den Verbleib der Aussteiger im Bilde war
■ Janin Gottschalk, seit 1963 „in der Partei“, weint der realsozialistischen Praxis der DDR keine Träne nach. Aber an „die Idee“ glaubt die heute 63jährige nach wie vor
■ Die Schüsse an der Mauer wurden zu Recht bestraft. Das Grenzregime der DDR war ein schwerer Verstoß gegen international anerkannte Menschenrechte, urteilt das Bundesverfassungsgericht Von Julia Albrecht
■ Das Buch einer US-Amerikanerin über Täter und Opfer in kommunistischen Diktaturen sorgt in Deutschland für heftigen Streit. Am Wochenende stellte Tina Rosenberg ihre Thesen in Berlin vor. Mit ihr sprachen An
■ Der Vorwurf der Strafvereitelung ist schwer zu halten: Indizien weisen darauf hin, daß die damalige Bundesregierung über den Verbleib der Aussteiger im Bilde war
■ Janin Gottschalk, seit 1963 „in der Partei“, weint der realsozialistischen Praxis der DDR keine Träne nach. Aber an „die Idee“ glaubt die heute 63jährige nach wie vor
■ Die Schüsse an der Mauer wurden zu Recht bestraft. Das Grenzregime der DDR war ein schwerer Verstoß gegen international anerkannte Menschenrechte, urteilt das Bundesverfassungsgericht Von Julia Albrecht
■ Das Buch einer US-Amerikanerin über Täter und Opfer in kommunistischen Diktaturen sorgt in Deutschland für heftigen Streit. Am Wochenende stellte Tina Rosenberg ihre Thesen in Berlin vor. Mit ihr sprachen An
■ Der Vorwurf der Strafvereitelung ist schwer zu halten: Indizien weisen darauf hin, daß die damalige Bundesregierung über den Verbleib der Aussteiger im Bilde war
■ Janin Gottschalk, seit 1963 „in der Partei“, weint der realsozialistischen Praxis der DDR keine Träne nach. Aber an „die Idee“ glaubt die heute 63jährige nach wie vor
■ Die Schüsse an der Mauer wurden zu Recht bestraft. Das Grenzregime der DDR war ein schwerer Verstoß gegen international anerkannte Menschenrechte, urteilt das Bundesverfassungsgericht Von Julia Albrecht
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