■ Eine Notwendigkeit zur Inbetriebnahme des Zwischenlagers besteht derzeit nicht – doch mag man die Einlagerungsgenehmigung von 1983 nicht verfallen lassen
■ Eine Notwendigkeit zur Inbetriebnahme des Zwischenlagers besteht derzeit nicht – doch mag man die Einlagerungsgenehmigung von 1983 nicht verfallen lassen
■ Eine Notwendigkeit zur Inbetriebnahme des Zwischenlagers besteht derzeit nicht – doch mag man die Einlagerungsgenehmigung von 1983 nicht verfallen lassen
■ Eine Notwendigkeit zur Inbetriebnahme des Zwischenlagers besteht derzeit nicht – doch mag man die Einlagerungsgenehmigung von 1983 nicht verfallen lassen