Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden: Die Verkehrssenatorin kann das illegale, aber meist geduldete Gehwegparken nicht einfach akzeptieren.
Der Nabu erklagt, dass in Niedersachsen Zahlen zum Einsatz von Pestiziden erhoben und veröffentlicht werden müssen. Die Landwirtschaftskammer zieht mit.