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Laut einem Bundestags-Gutachten war Hamburgs Verzicht auf Rückzahlung einer Erstattung aus Cum-Ex-Geschäften EU-rechtlich eine „unerlaubte Beihilfe“.
23.10.2020
■ Patientenrechte garantieren keinen Schadenersatz nach Behandlungsfehlern
■ Chef von Ferien-Time-Sharing-Gesellschaft „Viva“ verhaftet