Geheimnisverrat im Untersuchungsausschuss kommt vor Hamburgs Verfassungsgericht. CDU will zwei Gutachten nicht akzeptieren, die ihr rechtswidriges Gebaren bescheinigen
Weil ein Anwalt nicht will, dass im Internet über sein früheres Engagement bei der „Neuen Rechten“ berichtet wird, klagt er vor Gericht. Die Betroffenen fragen: „Was ist ein Archiv wert, wenn darin jeder herumpfuschen kann?“
Was für den einen Recht ist, kann dem anderen Leid bringen: Im Prozess kollidieren oft Verteidigerrechte und Opferschutz. Regularien gibt es nicht. Häufig ist der „Täter-Opfer-Ausgleich“ für beide Parteien sinnvoller als die „Konfliktverteidigung“
Geheimnisverrat im Untersuchungsausschuss kommt vor Hamburgs Verfassungsgericht. CDU will zwei Gutachten nicht akzeptieren, die ihr rechtswidriges Gebaren bescheinigen
Weil ein Anwalt nicht will, dass im Internet über sein früheres Engagement bei der „Neuen Rechten“ berichtet wird, klagt er vor Gericht. Die Betroffenen fragen: „Was ist ein Archiv wert, wenn darin jeder herumpfuschen kann?“
Was für den einen Recht ist, kann dem anderen Leid bringen: Im Prozess kollidieren oft Verteidigerrechte und Opferschutz. Regularien gibt es nicht. Häufig ist der „Täter-Opfer-Ausgleich“ für beide Parteien sinnvoller als die „Konfliktverteidigung“
Geheimnisverrat im Untersuchungsausschuss kommt vor Hamburgs Verfassungsgericht. CDU will zwei Gutachten nicht akzeptieren, die ihr rechtswidriges Gebaren bescheinigen
Weil ein Anwalt nicht will, dass im Internet über sein früheres Engagement bei der „Neuen Rechten“ berichtet wird, klagt er vor Gericht. Die Betroffenen fragen: „Was ist ein Archiv wert, wenn darin jeder herumpfuschen kann?“
Was für den einen Recht ist, kann dem anderen Leid bringen: Im Prozess kollidieren oft Verteidigerrechte und Opferschutz. Regularien gibt es nicht. Häufig ist der „Täter-Opfer-Ausgleich“ für beide Parteien sinnvoller als die „Konfliktverteidigung“
Geheimnisverrat im Untersuchungsausschuss kommt vor Hamburgs Verfassungsgericht. CDU will zwei Gutachten nicht akzeptieren, die ihr rechtswidriges Gebaren bescheinigen
Weil ein Anwalt nicht will, dass im Internet über sein früheres Engagement bei der „Neuen Rechten“ berichtet wird, klagt er vor Gericht. Die Betroffenen fragen: „Was ist ein Archiv wert, wenn darin jeder herumpfuschen kann?“
Was für den einen Recht ist, kann dem anderen Leid bringen: Im Prozess kollidieren oft Verteidigerrechte und Opferschutz. Regularien gibt es nicht. Häufig ist der „Täter-Opfer-Ausgleich“ für beide Parteien sinnvoller als die „Konfliktverteidigung“