Im Beluga-Prozess vor dem Bremer Landgericht ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre und sechs Monate Haft für Exreeder Stolberg
Die Humanistische Union scheitert mit der Klage auf mehr Transparenz bei den Ermittlungen von Scheinehen – die es in Bremen offenbar so gut wie gar nicht gibt
PRESSEFREIHEIT Die juristische Aufarbeitung des G20-Gipfels ist noch lange nicht beendet. Nun klagt auch ein Fotograf des Bremer Weser-Kuriers gegen den Entzug seiner Akkreditierung
Bremens Innensenator will einen 18-jährigen Gefährder abschieben. Anwältin Christine Graebsch hat dagegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Pläne für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Eine Chance haben die Baggerfreunde aber noch – in ein paar Jahren.
Beim BGH zeichnet sich ein Erfolg des SV Wilhelmshaven gegen den Fußball-Weltverband Fifa ab: Der hatte den Zwangsabstieg der Wilhelmshavener durchgesetzt.
Im Prozess gegen den linken Ultra Valentin S. haben die Verteidiger den Bremer Staatsanwalt angezeigt. Er habe zu lang nicht gegen einen rechten Hooligan ermittelt.
Die Polizei hätte das Islamistische Kulturzentrum in Bremen Ende Februar nicht durchsuchen dürfen, stellt das Landgericht fest: Es habe keine ausreichenden Hinweise gegeben, dass in der Einrichtung Waffen und Terroristen zu finden seien.
Nach deutschem Recht wäre er frei – und doch sitzt Andreas P. seit langem in der geschlossenen Psychiatrie. Wenn er da rauskommt, dann nur, um ins Gefängnis zu gehen.
Die Berufung von zwei Bremer Hooligans, die 2007 linksorientierte Werder-Fans verprügelt hatten, ist vom Tisch: Die beiden erschienen nicht vor Gericht.
Sieben Nazi-Hooligans kommen nach einem Angriff auf eine Feier linker Werder-Fans im Jahr 2007 glimpflich davon. Ihre Anwälte beschimpfen Presse und Politik und loben die Justiz.