Hätte Gary Lauck in Deutschland bloß ein paar Kilo Haschisch unter die Leute gebracht, befände er sich als US-Bürger längst wieder auf freiem Fuß. Doch der Mann, der jahrelang Deutsche mit nazistischem Propagandamaterial versorgte, muß die vier Jahre Gefängnis absitzen, die das Hamburger Landgericht vor knapp zwei Jahren gegen ihn verhängte – wegen fortgesetzter Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß. Die deutschen Behörden wollen Lauck – anders als sonst bei Ausländern üblich – nicht vor Ede der Strafe freilassen, um nicht in den Verdacht zu geraten, Nazis zu milde zu behandeln. Doch ist das auch rechtsstaatlich und im Einklang mit dem Gebot der Meinungsfreiheit? Ein Essay ■ Von Horst Meier
Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht über den Gysi-Bericht des Bundestags. Fraglich ist, ob die Verfassungsrichter überhaupt prüfen wollen ■ Aus Karlsruhe Christian Rath
Das russische Verfassungsgericht verdonnert den Staatschef dazu, das Beutekunstgesetz abzusegnen. Damit geht das Verfahren in die nächste Runde ■ Aus Moskau Klaus-Helge Donath
Der Deutsche-Bank-Aufsichtsratsvorsitzende Hilmar Kopper sagte gestern im Prozeß gegen den Baulöwen Jürgen Schneider aus. Frühe Zweifel an der Seriosität ■ Aus Frankfurt Heide Platen
■ Der Ex-Staatsratsvorsitzende Egon Krenz ließ sich vom kommunistischen PDS-Flügel ein letztes Mal feiern. Am Montag wird das Urteil im Politbüro-Prozeß gegen ihn verkündet