Vielleicht hat er diesmal zu früh die Öffentlichkeit informiert. Doch ansonsten muss sich der Oberstaatsanwalt nichts vorwerfen lassen. Er ließ schon mehrere Kinderpornoringe auffliegen.
Gegen den Berliner Stadtsoziologen, der verdächtigt wurde, Mitglied der "militanten gruppe" zu sein, besteht nach Ansicht des BGH kein dringender Tatverdacht.