Der Online-Feuilletondienst Perlentaucher siegt gegen "Süddeutsche Zeitung" und "Frankfurter Allgemeine Zeitung" - und darf weiter Texte zusammenfassen.
Der Onlinedienst "Perlentaucher" verkauft verkürzte Buchkritiken der "Sz" und "Faz" weiter. Damit werden Urheberrechte verletzt, so die Zeitungen. Nun entscheidet das Gericht.
Medienmädchen III: Sie ist Copyright-Expertin und Frontfrau von „de:bug“, dem Organ für „Musik, Medien, Kultur und Selbstbeherrschung“. Und ihr Name ist sogar „halbwegs echt“: Mercedes Bunz