Kein Versteck für die „Spätzle-Stasi“
Wer ins Visier eines verdeckten Ermittlers gerät, hat künftig bessere Chancen, wenigstens nachträglich davon zu erfahren: Die Polizei braucht gute Argumente, wenn sie die Auskunft verweigern will, entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim
22.3.2003