Die Bundesanwaltschaft stuft die RAZ, die bisher mit kleinen Brandanschlägen auffiel, als „kriminelle“ und nicht als „terroristische“ Vereinigung ein. Bravo!
Es gibt genug Beispiele, wie mit internationalem Presseandrang umzugehen wäre. Dass das ausgerechnet beim NSU-Prozess nicht gelingen soll, ist peinlich.
Das Grundgesetz verlangt nicht, das alle seine Werte teilen und die NPD ist keine konkrete Gefahr für die Demokratie. Deshalb wird ein Verbotsverfahren vermutlich scheitern.
Die Mordserie des NSU zeigt, dass deutsche Behörden ein grundsätzliches Problem haben. Um ihre Arbeit zu verbessern, müssen sie stärker zentralisiert werden.
Die Neonazi-Datei ist eingerichtet, um ein Totalversagen der Behörden wie im Fall der NSU zu verhindern. Das hätte sie gerade in diesem Fall aber nicht.