Rückerstattung per Gerichtsbeschluß
Das tschechische Verfassungsgericht macht in einem Fall eine Enteignung auf der Grundlage der Beneš-Dekrete rückgängig. Grundsätzlich in Frage gestellt sind die umstrittenen Dekrete damit aber nicht ■ Aus Prag Ulrike Braun
22.1.1999