■ EU-Ausländer dürfen an der Europawahl teilnehmen – nach Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis. EU-Kommission prüft die diskriminierende deutsche Antragspflicht
■ EU-Ausländer dürfen an der Europawahl teilnehmen – nach Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis. EU-Kommission prüft die diskriminierende deutsche Antragspflicht
■ EU-Ausländer dürfen an der Europawahl teilnehmen – nach Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis. EU-Kommission prüft die diskriminierende deutsche Antragspflicht
■ EU-Ausländer dürfen an der Europawahl teilnehmen – nach Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis. EU-Kommission prüft die diskriminierende deutsche Antragspflicht