Bundessozialgericht rettet den Risikoausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen: Wettbewerb soll nurden Versicherten nützen, nicht aber den Großkassen schaden. Klagen von Technikerkasse und BKK abgewiesen
Die Krankenkassen könnten erheblich sparen, wenn sie Hilfs- und Heilmittel nicht ausschließlich von Vertragspartnern beziehen dürften. Ein Vorstoß ist in Aussicht