Der Europäische Gerichtshof befindet einen weiteren Teil der polnischen Justizreform für rechtsstaatswidrig. Geklagt hatte ein Richter, der degradiert worden war.
Die US-Anwältin fordert eine Neueinschätzung zum psychischen Zustand des Wikileaks-Gründers Assange. Die war bei der Ablehnung der Auslieferung relevant.