URTEIL Bundesverfassungsgericht entscheidet: Das Tragen der muslimischen Kopfbedeckung darf nicht pauschal verboten werden – aber sehr wohl, wenn es den Schulfrieden stört ➤ Seite 6
GEHEIMDIENSTCHEF Hans-Georg Maaßen will Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation – und klare Befugnisse für V-Leute im Milieu der Terrorgruppe Islamischer Staat
Die offene pluralistische Gesellschaft hat Pegida nicht nur verkraftet, sondern ist durch sie sogar gestärkt worden. Es wäre ein Erfolg, wenn das so bliebe.
GEDENKEN Die SPD wollte eine Kundgebung aller Parteien, konnte sich aber mit der CDU nicht einigen. Nun kommen sie doch noch zusammen: bei der Mahnwache der muslimischen Verbände am Brandenburger Tor
SCHWEIGSAM Zu den fremdenfeindlichen Protesten auf den Straßen und der rechten Konkurrenzpartei AfD sagt die Kanzlerin auf dem CDU-Parteitag: nichts. Doch eines ist ihr ganz wichtig: der Schutz verfolgter Christen
DRESDEN Tausende entsetzte Sachsen protestieren mit bei den Montagsdemos der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“. Bürger aus allen Schichten gehen auf die Straße. Aktivisten weisen nach: Bomber-Harris war Moslem ➤ SEITE 3
KRANKENSCHWESTERN Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeiterinnen verbieten, im Dienst ein islamisches Kopftuch zu tragen ➤ SEITE 2, 12