■ Gericht sorgt für Chaos bei der Rechtschreibung: In Niedersachsen müssen die Kinder jetzt erst mal alte und neue Rechtschreibung gleichzeitig lernen. Justiz sieht Voraussetzungen für Inkrafttreten der Reform noch nicht erfüllt
■ Erstmals hat ein Gericht die Rechtschreibreform in zweiter Instanz bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig: Ein Gesetz ist der falsche Weg, sprachliche Normen sollten nicht von Parlamentsmehrheiten abhängen
■ Verwaltungsgericht Wiesbaden stoppt für hessische Schulen vorerst die Umsetzung der umstrittenen Regelung: Kultusminister ist nicht kompetent. Bundesbildungsminister Rüttgers: „Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen“