■ Beim Großen Lauschangriff sieht der Kompromißvorschlag des Bundesjustizministers keinen speziellen Schutz bestimmter Berufsgruppen vor: Ein Verbot des Abhörens im Beichtstuhl fehlt. Dafür soll allein das Grundgesetz sorgen
■ Die Grundgesetzänderung zur Überwachung von Wohnungen braucht im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit. Rot-grüne Regierungen können sie gemeinsam mit Bremen oder Rheinland-Pfalz verhindern