: Arme Männer
Männer, die in Bayern oder Baden-Württemberg keine Lust hatten, ihrer Dienstpflicht bei der Feuerwehr nachzukommen, mußten – im Gegensatz zu den Frauen – jahrelang eine Feuerwehrabgabe leisten. Sie wurden damit jahrelang geschlechtlich diskriminiert, entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Es befand, die Abgabe verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Immerhin könnten auch Frauen heutzutage bei der Feuerwehr arbeiten. Dennoch müssen Frauen zukünftig nicht mit einer Gebühr rechnen, wenn sie keine Ambitionen zur Feuerwehrfrau haben. Denn die Karlsruher Richter verwarfen gleich die gesamte Gebühr als unzulässige Sonderabgabe. flo/Foto:
Christian Schulz/Paparazzi
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen