: Arm und krank?
Wer Sozialhilfe beantragt, hat das Recht, in seiner gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Die Beiträge werden vom Sozialamt übernommen. Allerdings muß sich der- oder diejenige SozialhilfeempfängerIn frühzeitig darum kümmern. Wer aus der gesetzlichen Krankenkasse herausgefallen ist, erhält über die Krankenhilfe des Sozialamtes gleichwertige Leistungen im Krankheitsfall.
Diese und ähnliche Tips, zum Beispiel über die Befreiung von Rezeptgebühren, Selbstbeteiligung an den Krankenhauskosten und über Mehrbedarfszuschläge wegen einer Krankheit, die eine aufwendigere Ernährung erforderlich macht, gibt der neue Ansagetext des Sozialhilfetelefons. Er ist über 1 97 02 abzufragen. taz
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