Razzien auf der Rechtsgrundlage von 1869 ■ In Luxemburg gilt ein veraltetes Presserecht: Der Innenminister kann eine Zeitung, die einen mißliebigen Artikel veröffentlichte, wegen „Hehlerei mit Berufsgeheimnissen“ belangen Von Werner Rügemer Ausgabe vom 26.10.1998, Seite 21, Medien Download (PDF)