EMBRYONENSCHUTZ Eine Klinik weigerte sich, künstlich befruchtete Eizellen an eine Witwe herauszugeben. Sie klagte. Jetzt gab ihr das Oberlandesgericht recht. Samen- und Eizelle seien bereits „innig“ verbundenLAURENCE THIO
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Quelle: taz
Ressort: Inland
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