Die Frage ist weniger, ob man sich mit der NPD beschäftigt, sondern wie. Würde man gar nicht über sie berichten, übernähmen die Rechtsextremen die Berichterstattung nämlich selbst.
Wegen Ihrer Berichterstattung über den Sachsensumpf werden Thomas Datt und Arndt Ginzel zu Geldstrafen verurteilt. Sie wollen Berufung einlegen – und haben gute Chancen.