Als „separatistische Propaganda“ bleiben kurdische Demonstrationen weiterhin strafbar/ Die Gummiparagraphen des neuen „Antiterrorgesetzes“ geben der staatlichen Willkür freie Hand/ Strafverfahren gegen Folterer praktisch kaum möglich ■ Von Hans Werner Odendahl
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Quelle: taz
Ressort: Inland
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