■ Das Sexualstrafrecht in der DDR ist im Vergleich mit der BRD-Gesetzgebung in einigen Punkten fortschrittlicher / Die Auseinandersetzung um die Abtreibung sollte dazu ermutigen, auch die anderen frauenfreundlicheren Ansätze im DDR-Gesetz in die deutsche Rechtseinheit hinüberzuretten
... die deutsche Rechtseinheit hinüberzuretten Von Christine Olderdissen In Bonn und Ost-Berlin... Gewaltbegriff als die BRD“, betont Christine Weiß, Kriminologin in der Sektion...
ca. 366 Zeilen / 12163 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken? Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.