Thomas Heilmann kündigt einen weiteren Vorstoß gegen das Heizungsgesetz an. Diesmal wird er kaum damit durchkommen.
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Juristisch muss der Rammstein-Sänger wohl nichts mehr befürchten. Die Staatsanwaltschaft hätte länger auf Berichte von Betroffenen warten müssen, bemängeln Kritiker.
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SPD-Innenministerin Nancy Faeser will angeblich alle Angehörigen krimineller Clans abschieben. Aber so ist es nicht.
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Das Pressetelefon der „Letzten Generation“ wurde abgehört. Das macht selbst nach der impliziten Logik der Ermittler:innen keinen Sinn.
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Was Innenministerin Nancy Faeser fordert, ist längst EU-Recht. Ihr geht es allein um innenpolitische Profilierung.
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Kinderehen automatisch für nichtig zu erklären, ist nicht unproblematisch. Sinnvoller wäre eine Rückkehr zur Einzelfallprüfung.
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Eine Bürgermeisterin bekommt Schadenersatz, weil sie weniger Geld bekam als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger. Die Diskriminierung ist hier ganz eindeutig.
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Die Berliner Wiederholungswahl darf stattfinden – unter Vorbehalt. Aber warum mischt sich Karlsruhe in Länderangelegenheiten ein?
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Laut Bundesfinanzhof kann der Soli bleiben. Das Urteil hat Potenzial: Die Wiedervereinigung ist nicht die einzige Belastung für den Bundeshaushalt.
... den Soli, der zuständige Finanzminister Christian Lindner (FDP) zog sich sogar...
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Die Parteien müssen nach einem Gerichtsurteil viel Geld zurückzahlen. Ein uneigennütziger, weil teurer Sieg der Opposition.
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Nach Lützerath: Auch RWE hat Anspruch auf Schadenersatz, sollten die Vorwürfe stimmen. Besonders schlau sind solche Forderungen aber nicht.
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Die CSU übertreibt mit ihren Vorwürfen gegen die geplante Wahlrechtsreform der Ampel. Eine Debatte über die Nachteile der Pläne aber lohnt.
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Immer wieder wird gegen den Antisemitismusbeauftragten gehetzt. Ein Gericht verpflichtet Twitter nun, bestimmte Tweets zu suchen und zu entfernen.
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Die Bundeszentrale für politische Bildung darf Aktionskünstlern keine Spaltung vorwerfen. So entschied das Verwaltungsgericht Köln.
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Die Regierung klagt gegen Youtube wegen eines Peng!-Videos. Darin wird die Aufnahme von Flüchtlingen durch das Innenministerium versprochen.
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Typ: Bericht
Der Verfassungsschutz dürfte sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts freuen. Er teilt Informationen ohnehin lieber weniger als mehr.
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Die Exekution des Al-Qaida-Chefs ist nach europäischer Auffassung staatlicher Mord. Für die USA gilt der Drohnenangriff hingegen als Kriegseinsatz.
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Die EU darf russischen Staatsfunk wie RT Deutsch verbieten. Mit der Entscheidung schwächt der EuGH die Position der EU gegenüber autoritären Mächten.
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Justizminister Buschmann will sinnvollerweise die Ersatzfreiheitsstrafe halbieren. Was fehlt, sind konkrete Hilfsangebote für sozial Deklassierte.
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Das Karlsruher Urteil gegen Merkel ist vertretbar. Unverändert können Regierungsmitglieder vor der AfD warnen – wenn sie sich an eine Regel halten.
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