Widerruf, Rücktritt, Widerspruch und Kündigung: So kommt man aus Verträgen wieder heraus. Nach einer Beitragserhöhung besteht ein Ausstiegsrecht nur dann, wenn die neue Prämie nicht mit einem verbesserten Versicherungsschutz einhergeht
... mit einem verbesserten Versicherungsschutz einhergeht. SIMONE WEIDNER
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Quelle: taz
Ressort: Spezial
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