Das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichtes in Sachen Volksabstimmung ist falsch. Denn der Gesetzgeber ging selbstverständlich davon aus, dass alle Volksentscheide bindende Wirkung gegenüber Bürgerschaft und Senat haben
... Senat haben Eine Analyse von Martin Schmidt Das Urteil geht in seiner...
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Quelle: taz Hamburg
Ressort: Hamburg Aktuell
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