Ein Richter zog bis vor den Bundesfinanzhof, um zu erreichen, dass er für seinen wehrpflichtigen Sohn Kindergeld beziehen könne. Der Jurist scheiterte: Der Bund sorge schließlich kostenlos für seine Soldaten, gewähre Kost, Wäsche und Logis
... Kindergeld zu gewähren ist“. K. JABRANE
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Quelle: taz
Ressort: Spezial
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