Oberstes französisches Verwaltungsgericht erklärt Genehmigung für Blöcke 3 und 4 für nichtig / Die Regierung kann sich aber auf „nationale Interessen“ berufen ■ Von Hans Thomas
Oberstes französisches Verwaltungsgericht erklärt Genehmigung für Blöcke 3 und 4 für nichtig / Die Regierung kann sich aber auf „nationale Interessen“ berufen ■ Von Hans Thomas