Im Prozess um die tödliche Hetzjagd von Guben verschärft der BGH das Urteil auf versuchte Körperverletzung mit Todesfolge. Strafe bleibt gleich
... ist, sitzt derzeit in Untersuchungshaft. HEIKE KLEFNER
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
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