Haft für korrupte Kassenchefs

DÜSSELDORF ap ■ Das Landgericht Düsseldorf hat die früheren Chefs zweier Düsseldorfer Betriebskrankenkassen wegen Millionenbetrügereien zu Haftstrafen von vier Jahren und neun Monaten beziehungsweise vier Jahren verurteilt. Drei Manager von Reha-Einrichtungen erhielten Strafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten der Untreue, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme, beziehungsweise der Bestechung, Vorteilsgewährung und Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht hätten. Laut Gericht fügten die fünf Angeklagten den Krankenkassen einen Gesamtschaden von knapp 3 Millionen Euro zu. Die Krankenkassenchefs hätten sich die Zuweisung von Patienten an die Reha-Zentren bezahlen lassen. Außerdem hätten sie die Reha-Einrichtungen für Leistungen bezahlt, die die Unternehmen nicht oder nur in erheblich geringerem Umfang erbrachten. Die Einnahmen seien zwischen den Unternehmen und den Chefs der Betriebskrankenkassen aufgeteilt worden.