Verletzter darf einreisen

ENTSCHEIDUNG Der in Lebensgefahr schwebende Syrer al-Mousa darf in Berliner Hospital operiert werden

BERLIN taz | Muhammed al-Mousa wurde 2012 in Homs von einem Scharfschützen in den Kopf geschossen. Am Mittwoch hat das Berliner Verwaltungsgericht darüber verhandelt, ob der schwer verletzte 30-Jährige in einem Berliner Vivantes Klinikum am Kopf operiert werden darf. Die Finanzierung steht, die Klinik hat den Patienten angenommen – doch bislang fehlte das Visum. Das Auswärtige Amt (AA) verweigerte dieses mit der Begründung, die Gefahr, dass al-Moussa nicht an seinen aktuellen Wohnort in der Türkei zurückkehren werde, sei zu groß.

Syrern wird in Deutschland aufgrund des Krieges in ihrem Land in aller Regel ein subsidiärer Flüchtlingsschutz gewährt. Der Richter fasst die Lage so zusammen: Der Umstand, dass al-Moussa erfolgreich von seinem Recht auf Asyl Gebrauch machen könnte, wird nun für ihn zum Handicap. Al-Moussa ist in Lebensgefahr: aufgrund der langen Wartezeit haben sich Zysten an der Wunde gebildet.

In einer etwa einstündigen Verhandlung gelang es dem UnterstützerInnenkreis, den Vertreter des AA davon zu überzeugen, dass es al-Moussa allein um eine möglichst gute medizinische Behandlung gehe. Das Visum wird bewilligt werden.

Seine Frau darf ihn nicht begleiten. So sei der Anreiz größer, dass er in die Türkei zurückkehre. Die medizinische Betreuung des Schwerverletzten werden nun UnterstützerInnen übernehmen müssen. INES KAPPERT