Konzernbesteuerung soll transparenter werden

FINANZEN Brüssel will es den Unternehmen schwerer machen, Steuerzahlung durch Tricks zu vermeiden

BRÜSSEL/BERLIN dpa/afp | Unternehmen sollen ihre Steuern dort zahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften. Das findet die EU-Kommission – und will endlich etwas dafür tun. „Wir müssen Europas Bürgern versichern, dass Steuerregeln für sämtliche Personen und Unternehmen gelten“, sagte EU-Vizekommissionschef Valdis Dombrovskis am Mittwoch.

Das Hin- und Herschieben von Gewinnen und Verlusten zwischen Tochterfirmen in verschiedenen Ländern, mit dem transnationale Konzerne ihre Heimatländer um Steuereinnahmen in Milliardenhöhe bringen, ist seit Langem in der Kritik. Ermöglicht wird es durch Niedrigsteuersätze einzelner Staaten – in Irland etwa betragen sie 12,5, in Deutschland 30 Prozent.

Vor gut einem Jahr aber veröffentlichten Medien vertrauliche Unterlagen der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers, die zeigten, wie die Konzerne über Jahre Hunderte Milliarden Euro durch Luxemburg schleusten und gigantische Summen an Steuern sparten. Seit diesem sogenannten Lux-Leaks ist Brüssel auch in der Öffentlichkeit in Erklärungsnot. So fordern einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid zufolge vier von fünf Deutschen mehr Transparenz.

Weit gediehen sind die Brüsseler Vorschläge jedoch noch nicht. Am Mittwoch besprachen die Kommissare zunächst erste Ideen, einen Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung wollen sie am 17. Juni vorlegen.

In einzelnen Fällen hat die Kommission schon Prüfverfahren zu Steuerpraktiken in einigen Mitgliedsländern eröffnet. Dabei muss sie sich bislang mangels anderer Gesetze auf das EU-Wettbewerbsrecht stützen. Trotzdem gibt es erste Erfolge: Amazon etwa änderte seine Steuerpraxis. Seit dem 1. Mai versteuert der Onlineversandhändler Gewinne nicht mehr zentral in seiner Europazentrale in Luxemburg, sondern in den europäischen Ländern, in denen sie generiert wurden.

Dombrovskis kündigte an, einen vier Jahre alten Gesetzesvorschlag zu einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für Unternehmensteuern neu aufzulegen. Dabei geht es darum, welche Gewinne überhaupt erfasst werden. Der Lette sagte, einheitliche Mindestsätze bei Unternehmensteuern seien in der Kommission kein Thema gewesen.