Endlich: ein Entwurf

VORRATSDATEN Geht es nach dem Finanzminister, dann wird der Ankauf von Steuer-CDs legal

FREIBURG taz | In seinem Gesetzentwurf zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auch einen Punkt versteckt, der die Finanzminister der Länder der Republik freuen dürfte. Einerseits wird die „Datenhehlerei“ erstmals unter Strafe gestellt. Und andererseits werden Amtsträger, die illegal beschaffte Daten erwerben, ausdrücklich von der Strafdrohung ausgenommen.

Damit wird für den Fiskus eine langjährige Unsicherheit beseitigt. Als das Bundesverfassungsgericht vor fünf Jahren entschied, CDs mit Daten von Steuersündern dürften in Gerichtsprozessen als Beweismittel „verwendet“ werden, ließen die Richter in Karlsruhe ausdrücklich offen, ob der Ankauf illegal beschaffter Daten zulässig ist.

Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist bereits mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt und dürfte bald im Kabinett verabschiedet werden. CHR

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