FLÜCHTLINGSUNTERKUNFT
: Bewährungsstrafe für Brandstiftung

LÜBECK | Nach einer Brandstiftung in einer noch unbewohnten Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Lübeck gestern einen Finanzbeamten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 39-Jährige hatte gestanden, am 9. Februar in Escheburg bei Hamburg Feuer in einer Doppelhaushälfte gelegt zu haben. Damit wollte er nach eigenen Angaben verhindern, dass am nächsten Tag irakische Flüchtlinge in seiner unmittelbaren Nachbarschaft einziehen. Der Angeklagte entschuldigte sich erneut für seine Tat. (dpa)