ALTERSBESTIMMUNG BEI FLÜCHTLINGEN: Röntgenuntersuchung ist zulässig
HAMM | Das Alter eines jungen Flüchtlings darf laut einem aktuellen Urteil mit Röntgenstrahlen bestimmt werden, wenn er einer ärztlichen Untersuchung zugestimmt hat. Eine Röntgenbestrahlung dürfe normalerweise nur bei einer medizinischen Behandlung oder Forschung angewendet werden, erklärte das Oberlandesgericht Hamm. Einen Einsatz zur Altersbestimmung sehe das Gesetz nicht vor. Im Vordergrund stehe der Schutz des Menschen in der Untersuchung. Wenn dieser jedoch einer ärztlichen Untersuchung zustimme, dürfe das Gericht die Ergebnisse heranziehen. (epd)
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