Illegales Abhören der Kopenhagen-Lümmel

KLIMAGIPFEL Dänische Polizei wegen Abhörung von Telefongesprächen zwischen Aktivisten und Journalisten stark in der Kritik. Lauschaktion wäre nur bei Strafandrohung von sechs Jahren Haft zulässig gewesen

STOCKHOLM taz | Die dänische Justiz hat am späten Dienstagnachmittag zwei in Untersuchungshaft genommene Sprecherinnen der Climate Justice Action (CJA) wieder auf freien Fuß gelassen. Tannie Nybroe und Stine Gry Jonassen waren am 16. Dezember während der Reclaim-Power-Aktion, die das Ziel verfolgte, ins Bella Center einzudringen, verhaftet worden. Bereits zuvor waren einige AktivistInnen wieder freigelassen worden (die taz berichtete).

Der Hintergrund der Festnahme der beiden CJA-Sprecherinnen hat mittlerweile heftige Kritik ausgelöst und dürfte ein politisches wie gerichtliches Nachspiel haben. Die Polizei legte zur Begründung der Anordnung einer Untersuchungshaft als Beweis nämlich abgehörte Telefonate vor, die beide Frauen mit Journalisten der Tageszeitungen Politiken und MetroXpress geführt hatten. Bei solchen Abhöraktionen zufällig mitgeschnittene Telefonate mit Journalisten waren in der Vergangenheit ähnlich wie Gespräche mit Rechtsanwälten oder Geistlichen von der Staatsanwaltschaft nicht als Beweismittel in gerichtliche Verfahren eingebracht worden.

„Wir können die Polizei nicht daran hindern Verdächtige abzuhören“, sagt Anders Krab-Johansen, Nachrichtenchef bei Politiken. „Aber Journalisten muss ihr Recht auf vertrauliche Gespräche garantiert bleiben.“ Werde das jetzige Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft zulässige Praxis, könne kein Journalist mehr mit einem Informanten telefonisch oder per E-Mail kommunizieren. Auch der dänische Journalistenverband schließt sich der Kritik an.

Doch es gibt auch grundsätzliche Zweifel, ob die fraglichen Abhöraktionen überhaupt zulässig waren. „Die Polizei hat hier mit falschen Karten gespielt“, sagt Rechtsanwalt Jakob Arrevad, der einen Greenpeace-Aktivisten vertritt. Nach dem Strafprozessrecht hätte eine solche Abhöraktion nur bei Verdacht einer mit mehr als sechs Jahren Haft strafbedrohten Tat zur Anwendung kommen dürfen. Hier sei aber allenfalls von 30 Tagen Haft nach dem sogenannten Lümmelgesetz auszugehen gewesen.

Selbst der Vorsitzende des Jugendverbands der konservativen Regierungspartei, Rune Christensen, sagt: „Diese Abhöraktion ging viel zu weit, schließlich habe man es nur mit zwei Sprecherinnen einer Klimagruppe und nicht mit gefährlichen Al-Qaida-Terroristen zu tun gehabt.“

Nicht nur die Abhöraktion dürfte ein gerichtliches Nachspiel haben. Mehrere Rechtshilfegruppen haben mittlerweile Strafanzeigen wegen der verschiedenen Massenfestnahmen in Verbindung mit Demonstrationen oder Happenings im Umfeld des Klimagipfels gestellt oder bereiten solche vor. „Wir werden bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gehen“, erklärte ein Anwalt der Rechtshilfeorganisation Krim gegenüber der Zeitung Arbejderen. REINHARD WOLFF