Rückenwind aus Kiel

VORRATSDATENSPEICHERUNG Der Bundesjustizminister macht es schon ganz richtig, sagen seine Parteifreunde

„Das ist kluges Handeln des Ressortverantwortlichen“

SCHLESWIG-HOLSTEINS MINISTERPRÄSIDENT TORSTEN ALBIG LOBT BUNDESJUSTIZMINISTER HEIKO MAAS (BEIDE SPD)

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig sieht in der Ankündigung von Bundesjustizminister Heiko Maas (beide SPD) zum Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung keinen Bruch des Berliner Koalitionsvertrages. Angesichts der Rechtsunsicherheit auf EU-Ebene wäre ein anderes Verhalten unseriös, sagte Albig gestern. Er bekräftigte, Schleswig-Holstein werde im Bundesrat gegen eine Einführung der Speicherung stimmen.

Maas habe seinen Gesetzentwurf „um einen überschaubaren Zeitraum vertagt, weil sich die Rechtsgrundlagen binnen weniger Monate ändern können“, sagte Albig. „Das ist kluges Handeln des Ressortverantwortlichen.“ Er könne nicht erkennen, warum hier vorher der Koalitionsausschuss befragt werden müsse.

Auch Ralf Stegner, SPD-Landesvorsitzender und designierter SPD-Bundesvize, lobte Maas: „Wir haben nicht vereinbart, dass die Vorratsdatenspeicherung im ersten Vierteljahr umgesetzt werden muss.“ Der Vorwurf, sich nicht an Verträge zu halten, sei nicht an die SPD zu richten. Vielmehr hätten die Töne, die aus der CSU gegen die europäische Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Rumänien und Bulgarien kommen, „mit dem Koalitionsvertrag gar nichts zu tun“. Maas halte sich an das, „was im Koalitionsvertrag steht, aber klugerweise bringt er nicht etwas auf den Weg, was dann nicht umgesetzt werden kann“, meinte Stegner.

Sogar Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD), der sich in der Vergangenheit für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte, nannte Maas’ Abwarten nachvollziehbar. Sowohl das jüngste Gutachten des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof als auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts machten deutlich, dass die Speicherung „als solche grundsätzlich rechtlich möglich ist, jedoch europarechts und grundgesetzkonform ausgestaltet werden muss“. Es sei klug, auch die entsprechenden Hinweise des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, sagte Breitner.  (dpa)

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