Was bisher geschah

HIN + HER Irrwege einer höchst um- strittenen Richtlinie

Hier ein kurzer Rückblick auf die Geschichte des jetzt vorgestellten Kompromisses:

2006: Die EU beschließt eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Danach müssen die Telefon- und Internetverbindungsdaten („wer telefoniert/mailt/simst mit wem wo wie lange“) mindestens sechs Monate lang gespeichert werden.

2007: Die Große Koalition aus Union und SPD beschließt ein deutsches Umsetzungsgesetz. Es sieht vor, die Daten sechs Monate lang zu speichern, und tritt gestaffelt in den Jahren 2008 und 2009 in Kraft.

2008: Aufgrund einer Massenklage von 34.000 Personen stoppt das Bundesverfassungsgericht eine polizeiliche Nutzung der Daten per einstweiliger Verfügung vorläufig.

2010: Nun erklären die Richter in Karlsruhe das deutsche Umsetzungsgesetz endgültig für verfassungswidrig. Begründung: Eine Vorratsdatenspeicherung sei zwar grundsätzlich möglich, die gespeicherten Daten müssten aber besser gesichert werden.

2010–2013: Die schwarz-gelbe Regierungskoalition kann sich nicht auf die Modalitäten einer neuen Vorratsdatenspeicherung einigen.

2012: Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).

2013: Die erneute Große Koalition in Berlin kündigt an, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, um Zwangsgelder der EU zu vermeiden.

2014: Der Europäische Gerichtshof erklärt die EU-Richtlinie für unverhältnismäßig und deshalb für nichtig. Nun gibt es keine EU-Vorgabe mehr.

2015: Die Europäische Kommission erklärt, dass sie keinen neuen Vorschlag für eine EU-Richtlinie vorlegen wird. Überraschend schlägt der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel vor, die Vorratsdatenspeicherung trotzdem einzuführen. CHR