Kein Anschluss hinter diesen Mauern

Unerwünschte Kommunikation: Immer wieder gelingt es Insassen, Mobiltelefone in Gefängnisse einzuschmuggeln. Niedersachsen will nun mit Hilfe des neuen Strafvollzugsgesetzes Störsender installieren, Hamburg zögert noch

Die Außenkontakte von Strafgefangenen sind begrenzt. Besuche sind reglementiert und nur nach Voranmeldung erlaubt, Telefonate von den anstaltseigenen Apparaten können auf einzelne Nummern eingegrenzt werden. Immer wieder aber gelingt es Gefangenen, Handys in die Haftanstalt zu schmuggeln und unkontrolliert zu telefonieren. Um das zu verhindern, plant Niedersachsen, Handy-Blocker in den Anstalten zu installieren. Durch diese Störsender soll der Mobiltelefonempfang hinter Mauern unterbunden werden.

Ermöglicht wird die Installation der Handy-Blocker durch das neue Strafvollzugsgesetz, das diese Woche inkraft getreten ist. Das Ministerium nimmt nun Kontakt zu Firmen auf, die entsprechende Geräte herstellen. Justizsprecher Dennis Weilmann räumt ein, dass es absolute Einzelfälle seien, wenn Gefangene über Handys verfügten. Diese aber könnten gefährlich sein, da es den Gefangenen über das Handy beispielsweise möglich sei, Drogengeschäfte abzuwickeln oder einen Ausbruch zu organisieren. Die Nachbarn von Haftanstalten bräuchten aber keine Sorge zu haben, dass auch ihr Handyempfang gestört werden könnte – die Blockaden seien auf die Haftsanstalt begrenzt. Auch die Bediensteten würden keine Nachteile erleiden. Der Gebrauch von Handys sei ihnen ohnehin untersagt.

Niedersachsen ist nicht das einzige Land, das Handy-Blocker plant. Auch Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bereiten das vor. Vorbild ist die Schweiz: Dort werden bereits seit 2006 Knast-Frequenzen technisch gestört. Dort hatte ein Sexualstraftäter von der Zelle aus mittels Handy seine Flucht organisiert.

In Deutschland waren die Mobilfunkblocker bis vor kurzem nicht erlaubt. Durch die Föderalismusreform aber wurde den Ländern ermöglicht, eigene Strafvollzugsgesetze mit entsprechenden Regelungen zu erlassen. Davon haben auch die anderen Bundesländer im Norden Gebrauch gemacht. Auch im neuen Hamburger Gesetz sind Störsender zugelassen. Installieren will Hamburg die Sender aber zunächst nicht. Deren Einsatz sei sehr teuer, sagte Justizsprecher Carsten Grote. Ehe das Geld investiert werde, wolle man die Erfahrungen der anderen Länder abwarten. Bis dahin würden Handys weiterhin mit Detektoren aufgespürt. Dadurch konnten etwa im Gefängnis Fuhlsbüttel, in dem rund 650 Gefangene einsitzen, seit März 26 Handys beschlagnahmt werden. ELKE SPANNER