Kennzeichnung ist berechtigt

betr.: „Demopolizei: Gutachten kommt“, taz vom 7. 1. 08

Die Forderung nach individueller Kennzeichnung von uniformierten Polizeivollzugsbeamt/innen hat in Berlin eine lange Geschichte. Einst machten sich für sie auch polizeiliche Stimmen stark: So forderte der Landesjugendvorstand der Jungen Gruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin 1994 (ich gehörte jenem Vorstand als Beisitzer an) neben einem Polizeibeauftragten als unabhängige Beschwerdeinstanz auch eine Kennzeichnung; ein Namensschild oder eine Ziffernfolge.

Resultat: Die Muttergewerkschaft zwang uns als Vorstand der Jungen Gruppe zum Rücktritt. Man könne so etwas nicht vor einer Personalratswahl fordern, war der sinngemäße Tenor der „old boys“.

Was in Hamburg ohne Probleme möglich ist, nämlich ein Namensschild an der Uniform von Polizist/innen, scheint in Berlin immer noch Reizthema.

Unverständlich, dass erst eine kriminologische Untersuchung klären soll, ob die Kennzeichnung geboten ist: Jeder einzelne noch so kleine Fall von illegaler polizeilicher Gewaltausübung rechtfertigt eine individuelle Kennzeichnung. Ich habe eine solche selbst getragen und keine negativen Erfahrungen damit gemacht. Ich hatte allerdings auch nichts zu verbergen gehabt!

CHARLES a. V. DENKOWSKI, Berlin

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