Spekulation: Steuer rechtens

KARLSRUHE dpa ■ Wegen verbesserter Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden ist die Spekulationssteuer seit 1999 mit dem Grundgesetz vereinbar. Das beschloss das Bundesverfassungsgericht. Das Karlsruher Gericht hatte 2004 die Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt, weil damals wegen mangelhafter Kontrollen der Behörden nur die ehrlichen Steuerzahler zur Kasse gebeten worden seien. Die Instrumente der Finanzbehörden bei der Erhebung der Steuer seien seit 1998 verbessert worden, so die Richter. Deshalb wiesen sie die Verfassungsbeschwerde eines Steuerzahlers ab. (Az.: 2 Bvr 294/06)