GRUNDSICHERUNG IM ALTER
: Kein Einkommen

Leistungen der Grundsicherung im Alter sind kein Einkommen und dürfen daher bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht angerechnet werden, so das OLG Koblenz. Da es sich bei der Grundsicherung als auch bei Prozesskosten um eine Art Sozialhilfe handele, wäre es widersinnig, diese gegeneinander aufzurechnen. (dpa)