Graue kommen nicht vom Haken

DÜSSELDORF dpa ■ Die Seniorenpartei Die Grauen kann sich nach Ansicht des Parteienrechtlers Martin Morlok auch nach einer Auflösung nicht den millionenschweren Forderungen der Bundestagsverwaltung entziehen. „Das Geld der alten Partei ist in der Haftungsmasse der Gläubiger“, so der Experte . „Man kann das nicht retten, wenn die Seite der Gläubiger aufpasst.“ Die Mitglieder hafteten jedoch nicht mit ihrem Privatvermögen. Die Grauen stehen vor der Auflösung, weil sie wegen gefälschter Spendenquittungen 8,5 Millionen Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen müssen. Grundsätzlich sei die Insolvenz einer Partei möglich, so Morlok. Parteienrechtlich sei ein Insolvenzverfahren aber bedenklich