Heikles Profil

Vor Gericht wehrt sich McDonald’s in Hamburg, gegen den Vorwurf, ältere Job-Interessenten zu diskriminieren

McDonald’s wehrt sich gegen Vorwürfe, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verstoßen. Vor dem dortigen Arbeitsgericht bestritt gestern die Hamburger Personalleiterin der Fastfood-Kette, für ihre Restaurants nur unter 35-Jährige als Mitarbeiter zu suchen. Ein entsprechendes Stellenprofil „haben wir nicht erstellt“, beteuerte Preller – McDonald’s kenne das AGG.

Auslöser des Rechtsstreits sind Stellenangebote der Agentur „team.arbeit.hamburg“, die in drei Hamburger Dependancen der Bundesagentur für Arbeit (BA) an schwarzen Brettern hingen oder in einer Online-Stellenbörse zu sehen waren. „Alter: mindestens 18“, hieß es da, „wegen Schicht/Nachtarbeit; maximal 35“. Ein klarer Verstoß gegen das AGG. Eine 41-Jährige bewarb sich dennoch und bekam eine Absage. Sie klagt nun auf drei Monatsgehälter Entschädigung.

McDonald’s fühlt sich unschuldig. „Wir haben intensiv recherchiert“, sagte die Personalleiterin gestern, „und haben festgestellt, dass das Arbeitsamt dafür verantwortlich ist.“ Da habe sich jemand einen „Scherz“ erlaubt, „den wir nicht witzig finden – er schadet unserem Image“. Klaus Bertelsmann, der Anwalt der Klägerin, hält die Position des Unternehmens für glaubwürdig. „Große Firmen meiden diskiminierende Stellenanzeigen“, sagt der Arbeitsrechtler. Die diskriminierenden Profil-Kriterien könnten per Telefon von BA-Sachbearbeitern aufgenommen und unhinterfragt weiterverarbeitet worden sein.

Den Vorschlag, das Verfahren durch einen Vergleich zu erledigen, lehnte McDonald’s ab – aus Angst vor einer möglichen Prozessflut. „Ich möchte eine knallharte Begründung, warum das Stellenprofil verändert wurde und wer der Urheber ist“, verlangte Personalchefin Preller. Es gebe bereits drei Klagen – „und wer weiß, wie viele Menschen das Profil noch in der Hand gehabt haben“. Für den Richter kam gestern auch in Betracht, dass McDonald’s die Arbeitsagentur in Regress nehmen könnte.

Die Verhandlung wird im April fortgesetzt. KVA