DAS POLITISCHE BEZIRKSAMT

Bisher werden die Stadträte im Bezirk nach Proporz vergeben. Das Verhältnisverfahren, das nach dem belgischen Rechtswissenschaftler d’Hondt benannt ist, sieht vor, dass jede Partei, die in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vertreten ist, auch einen Stadtratsposten erhält. Lediglich der Bezirksbürgermeister wird nach dem Mehrheitsprinzip gewählt. Das politische Bezirksamt hingegen erlaubt Koalitionsabsprachen. Das könnte zur Folge haben, dass eine Partei selbst mit 30 Prozent nicht mehr im Bezirksamt vertreten ist. Das derzeitige Proporzprinzip soll die Lokalpolitiker eigentlich zu einem konstruktiven Konsens bringen. Doch die Praxis sieht oft anders aus: Die politischen Differenzen werden im Bezirksamt ausgefochten; wichtige Entscheidungen bleiben oft auf der Strecke. In einem politischen Bezirksamt könnten die Lokalpolitiker stärker eigene Akzente setzen, müssten dann für ihre Politik aber auch geradestehen. FLEE