Niederlage gegen Rauchverbot

FREIBURG taz ■ Das Bundesverfassungsgericht hat gestern den Eilantrag eines „starken Rauchers“ gegen das Rauchverbot in hessischen Gaststätten abgelehnt. Der Mann muss jetzt warten, bis Karlsruhe in der Hauptsache über seine Verfassungsbeschwerde entscheidet. Zur Begründung hieß es, die Nachteile seien „eher gering“. Der Mann könne weiter rauchen und Gaststätten besuchen, er dürfe nur nicht in der Gaststätte rauchen. Vorrang erhielten die Interessen der Nichtraucher, „ohne Gefährdung ihrer Gesundheit durch den Besuch von Gaststätten am sozialen Leben teilzunehmen“. Anhängig sind in Karlsruhe die Klagen von vier Gastwirten aus Baden-Württemberg, Hessen und Bayern. Weil sie in ihren Ein-Raum-Wirtschaften kein Raucherzimmer einrichten können, sehen sie sich in ihrer Existenz bedroht. Eilanträge haben sie bisher nicht eingereicht. Indes hat Hamburgs SPD-Spitzenkandidat Michael Naumann versprochen, im Falle seines Wahlsiegs das Rauchverbot in Mini-Kneipen wieder aufzuheben. Es könne nicht angehen, dass die Gastwirte der Konkurrenz der Mehr-Zimmer-Lokale unterliegen, die ihren Gästen ein Raucherzimmer anbieten können. CHR