Junge Straftäter müssen warten

Durchschnittlich 5,4 Monate brauchen Staatsanwaltschaft und Gerichte, bis ein jugendlicher Straftäter von einem Jugendrichter verurteilt ist. Die Verfahren vor Gericht von Anklageerhebung bis zum Urteil dauerten 2006 im Schnitt 3,8 Monate, teilte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) in der Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage mit. Dazu komme die durchschnittliche Ermittlungszeit der Staatsanwaltschaft von 1,6 Monaten, insgesamt also 5,4 Monate. Die Verfahrensdauer steigt jedoch deutlich mit der Schwere der Straftaten oder bei Mehrfachtätern an. Deren Fälle werden vor dem Jugendschöffengericht und in gravierenden Fällen vor der Großen Jugendkammer verhandelt. dpa