SOZIALBEITRTÄGE
: Chef muss nachzahlen

Ein Arbeitgeber, der zu wenig Sozialversicherungsbeiträge zahlt, kann einem Urteil des Dortmunder Sozialgerichts zufolge erst nach 30 Jahren auf Verjährung hoffen. Die Richter wiesen gestern die Klage einer Bochumer Spedition gegen Beitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung ab (Az.: Do E 940-583). (epd)